Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die FeWo Albers Rügen Verwaltungs- und Vermittlungs GmbH (nachstehend „Vermittler“ genannt) vermittelt Ferienunterkünfte (insbesondere Apartments, Ferienwohnungen und Ferienhäuser) auf der Insel Rügen im Auftrag des jeweiligen Vermieters und schließt im Auftrag und in Vertretung für diesen die Mietverträge ab und begleitet die Vertragsdurchführung.

 

  1. Mit seiner Buchungsanfrage über die Internetseite www.fewo-albers-ruegen.de bietet der Mieter dem Vermittler (als Vertreter des Eigentümers) den Abschluss eines Mietvertrages unter Einschluss dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen über die jeweilige Ferienunterkunft verbindlich an. Einzelheiten zur Ferienunterkunft, die Person des Vermieters, zur Mietzeit und zur Höhe des Mietpreises ergeben sich aus den auf der Internetseite bereitgestellten Informationen, die in die Buchungsanfrage aufgenommen werden. Der Mietvertrag wird geschlossen, in dem der Vermittler (in Vertretung für den Eigentümer) dem Mieter die Buchung (Miete) der Ferienunterkunft schriftlich bestätigt hat, wobei eine Bestätigung per E-Mail ausreichend ist. Der Mieter ist an seine Buchungsanfrage 3 Werktage gebunden. Nach Ablauf der vorbezeichneten Frist kann der Vermittler das Angebot des Mieters nicht mehr annehmen.

 

  1. Die jeweilige Ferienunterkunft steht dem Mieter am vereinbarten Anreisetag spätestens ab 16 Uhr zur Nutzung zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag ist die Unterkunft durch den Mieter bis spätestens 10:00 Uhr besenrein zu räumen.

 

  1. Der Mietpreis versteht sich inklusive aller Nebenkosten und der Endreinigung. Gleichfalls enthalten ist die Nutzung des Internetzugangs nach weiterer Maßgabe von Nr. 14.

 

  1. Mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist der Mietpreis zu einem Teilbetrag in Höhe von 30 % fällig. Die Restzahlung auf die Miete ist bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Mietzeit zu leisten. Bei kurzfristigen Vertragsschlüssen (weniger als 30 Tage vor Anreise) ist die Miete in einer Rate sofort nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig. Gerät der Mieter mit seiner Zahlungspflicht in Verzug, ist der Vermittler für den Vermieter zum Rücktritt vom Mietvertrag berechtigt.

 

  1. Eine Kaution ist durch den Mieter nicht zu leisten.

 

  1. Kurtaxenbeiträge sind im Mietpreis nicht enthalten. Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe gemäß Satzung der Gemeinde zu entrichten.

 

  1. Der Mietpreis ist auf das folgende Konto des Vermittlers zu überweisen:

Kontoinhaber: FeWo Verwaltungs- und Vermittlungs GmbH
Bank: VR Bank Oldenburg Land eG
IBAN: DE33280662146010906801
BIC: GENODEF1WDH

 

  1. Der Mieter kann von dem Mietvertrag nach Maßgabe der folgenden Bedingungen schriftlich zurücktreten:

 

  • Nach Eingang der Rücktrittserklärung wird der Vermittler (handelnd für den Vermieter) sich redlich bemühen, einen anderen Mieter für die vereinbarte Mietzeit zu finden. Soweit dieses gelingt oder der Mieter für einen angemessenen Ersatzmieter sorgt, erhält der ursprüngliche Mieter die Anzahlung in voller Höhe zurück.
  • Findet sich vor vereinbartem Mietbeginn kein Ersatzmieter, so ist der ursprüngliche Mieter verpflichtet eine pauschalierte Entschädigung zu leisten. Hierbei wird die Entschädigung wie folg gestaffelt:
    • Rücktritt bis 30 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises
    • Rücktritt weniger als 30 Tage vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises
    • Bei Nichtantritt oder Rücktritt nach Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

 

  • Der Mieter kann einen geringeren Schaden als die vorbezeichneten Pauschalen nachweisen.
  • Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, hat er keinen Anspruch auf anteilige Rückgewähr des Mietpreises, sofern nicht der vorzeitige Abbruch durch eine Pflichtverletzung des Vermittlers oder Vermieters verursacht worden ist und Vermittler und Vermieter die Pflichtverletzung nicht unverzüglich nach Anzeige beseitigt haben.

 

  1. Im Hinblick auf die mögliche Erforderlichkeit einer Stornierung (Rücktritt) wird dem Mieter der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

 

  1. Der Mieter hat sicherzustellen, dass die Ferienunterkunft während der Mietzeit nur durch die in der Buchungsanfrage abschließend bezeichneten Personen bewohnt wird.

 

  1. Der Mieter hat die Ferienunterkunft einschließlich der Möbel und sonstigen sich in der Ferienunterkunft befindlichen Gegenstände pfleglich zu behandeln, sowie die Mitbewohner und Besucher dazu anzuhalten. Insbesondere ist die Ferienunterkunft regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten.

 

Wohlerzogene und stubenreine Hunde dürfen nach Vereinbarung in den Ferienwohnungen "Salzwiesen", "Am Gutshof", "Zur Rebe", "Mammutbaum", "Zickersche Berge", "Weinterrassen“, "Möwe“, "Leuchtturm“, "Mabelle 3.OG“, "Schafberg“, "Hagensche Wiek“ und dem Reethus "Rotbuche" mitgebracht werden. Eine zusätzliche Gebühr von 30,-- € pro Aufenthalt und Haustier wird berechnet.

Das Rauchen in der Ferienwohnung ist nicht gestattet.

 

Der Mieter ist verpflichtet, den während der Mietdauer anfallenden Müll in den bereitgestellten Mülltonnen getrennt zu entsorgen. Der Mieter verpflichtet sich bei der Benutzung der Ferienunterkunft Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen.

 

Der Mieter haftet für Schäden, die durch Verletzung von ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte, von seinen Erfüllungsgehilfen oder Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Ferienunterkunft aufhalten, verursacht werden.

 

  1. Mängel die bei Übernahme des Objekts und/oder während der Mietzeit entdeckt werden, sind dem Vermittler (als Vertreter des Vermieters) unverzüglich zu melden. Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle durch ihn selbst oder durch die Mitbewohner verursachte Schäden an der Ferienunterkunft oder dem Hausrat umgehend dem Vermittler anzuzeigen und diese zu beseitigen.

 

  1. Der Vermieter stellt einen kabellosen Internetzugang (WLAN) zur Verfügung. Er bietet dem Mieter für die Mietzeit die Möglichkeit einer Mitbenutzung dieses Internetzugangs über WLAN. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten (ausgenommen sind Personen gemäß Nr. 10) die Nutzung dieses WLANs zu gestatten. Der Vermieter ist nicht in der Lage und auch nicht im Rahmen dieser Mitbenutzung durch den Mieter verpflichtet, die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit dieses Internetzuganges für irgendeinen Zweck, auch volumenmäßig, zu gewährleisten. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, weitere Nutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters nach billigem Ermessen ganz, teil- oder zeitweise zu beschränken oder ihn von einer weiteren Nutzung ganz auszuschließen. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren. Der Vermieter stellt dem Mieter über den Vermittler Zugangsdaten zur Verfügung (Zugangssicherung). Diese Zugangsdaten (Login-Name und Passwort) dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind stets geheim zu halten. Dem Mieter ist bekannt, dass das WLAN lediglich die Zugangsmöglichkeit zum Internet herstellt. Darüber hinausgehende Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Virenschutz, Firewall o.ä.) stellt der Vermieter nicht zur Verfügung. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an Daten des Mieters, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden vom Vermieter und/oder seinen Erfüllungsgehilfen (einschließlich des Vermittlers) vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter allein verantwortlich. Nimmt der Mieter über das WLAN Dienste Dritter in Anspruch, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Mieter verpflichtet sich insbesondere bei Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten. Insbesondere wird der Mieter keine urheberrechtlich geschützten Werke widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Up- und Download bei Filesharing-Programmen oder ähnlichen Angeboten;
    • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten nutzen;
    • geltende Jugendschutzvorschriften beachten;
    • keine herabwürdigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
    • das WLAN nicht zur Versendung von Spam und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter ist darüber informiert, dass jede Nutzung des WLANs des Vermieters mit IP-Adresse, MAC-Adresse, Datum und Dauer dokumentiert und archiviert wird, um nachzuweisen, welcher User wann das WLAN genutzt hat. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter und den Vermittler.

  1. Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Der Mieter hat die Ferienwohnung zum Mietende besenrein zu übergeben. Benutztes Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen sind auch dann zu reinigen und aufzuräumen, wenn der Vermieter die Endreinigung übernimmt.
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